Aufstand der Experten gegen den viralen Irrsinn

Eine Expertengruppe von renommierten Medizinern und Gesundheits-Fachleuten warnt Bund und LĂ€nder davor, die Bevölkerung mit immer neuen Drohungen – darunter einen Lockdown – zur Disziplin zwingen zu wollen. Sie fordern einen Kurswechsel. Es ĂŒberwiege der Eindruck, „dass die Verantwortlichen auf den immergleichen Vorgehensweisen beharren und Maßnahmen sogar noch verstĂ€rken, an deren Wirksamkeit und Akzeptanz es aus wissenschaftlicher Sicht grĂ¶ĂŸte Zweifel geben muss“. Das fĂŒhre zur „Abwendung und Flucht in falsche Heilslehren, aber nicht zu einer Verbesserung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen bzw. angeordneten Maßnahmen“. Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

Ad hoc-Stellungnahme

Die Autorengruppe ergÀnzt anlÀsslich der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterprÀsidentinnen und MinisterprÀsidenten der LÀnder vom 14.10.2020 ihre vier Thesenpapiere um eine dringliche ad hoc-Stellungnahme

Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 – Gleichgewicht und Augenmaß behalten

  • Zahlen korrekt interpretieren
  • Spezifische Zielgruppen-orientierte PrĂ€vention
  • Moderne Risikokommunikation statt Lockdown-Drohung

Das Ergebnisprotokoll der Konferenz von Bundeskanzlerin, MinisterprĂ€sidentinnen und MinisterprĂ€sidenten vom 14.10.2020 (Anonymous 2020, Im Verlauf abgekĂŒrzt als Bkin/MP/innen-Konferenz) veranlasst die Autorengruppe, mit einer dringlichen ad hoc Stellungnahme auf besorgniserregende Fehlentwicklungen hinzuweisen. Diese Fehlentwicklungen betreffen alle drei Sachgebiete, zu denen sich die Autorengruppen in ihren vier bisherigen Thesenpapieren bislang geĂ€ußert hat: Epidemiologie, PrĂ€ventionskonzept und gesellschaftspolitische Implikationen. In den bisherigen Thesenpapiere, die streng analytisch strukturiert waren, wurde herausgearbeitet, dass

  • die SARS-CoV-2/Covid-19-Epidemie durch asymptomatische TrĂ€ger weiterverbreitet wird und nicht durch lineare Konzepte zu erfassen ist,
  • die Epidemie aus diesem Grund nicht zu eradizieren ist, sondern sich bei Ermangelung von Impfung und Therapie in der Bevölkerung homogen ausbreitet (sporadische Ausbreitung), wobei es zusĂ€tzlich zu HerdausbrĂŒchen kommt,
  • HĂ€ufigkeitsangaben auf Grundlage anlassbezogener Stichproben mit Ă€ußerster Vorsicht zu verwenden sind und es die vordringliche Aufgabe sein muss, mit Kohortenstudien zu verlĂ€sslichen, reprĂ€sentativen Daten zu kommen und klinische Daten zur Beurteilung heranzuziehen (MortalitĂ€t der hospitalisierten Patienten, Nutzung von IntensivkapazitĂ€ten etc.),
  • Testverfahren vor allem hinsichtlich der InfektiositĂ€t validiert werden mĂŒssen (SpezifitĂ€tsproblem der PCR),
  • allgemeine PrĂ€ventionsmaßnahmen und Nachverfolgung von Infektionen eine wichtige Rolle spielen, letztlich aber der Erfolg der PrĂ€vention nur durch Zielgruppen-orientierte Maßnahmen erreicht werden kann, die vor allem den Schutz von verletzlichen Personengruppen zum Ziel haben (zahlreiche konkrete Beispiel wurden vorgeschlagen, weitere folgen im nĂ€chsten Thesenpapier),
  • die PrĂ€ventionsmaßnahmen nicht auf Kosten von HumanitĂ€t und WĂŒrde der Person gehen dĂŒrfen,
  • die GrundsĂ€tze der Risikokommunikation beachtet werden mĂŒssen,
  • EinschrĂ€nkungen der Grundrechte jederzeit hinsichtlich ihrer VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit begrĂŒndbar sein mĂŒssen, und
  • eine Vermengung von Gesundheitsschutz und Eingriffen, die den Anschein obrigkeitsstaatlichen Handelns erwecken können (z.B. Standortbestimmung durch Corona-App, Eingriff in den privaten Bereich zur Kontrolle von „Besuchsregelungen“), unter keinen UmstĂ€nden statthaft ist.

In den BeschlĂŒssen der Bkin/MP/innen-Konferenz (Anonymous 2020) kann die Autorengruppe allerdings keine Fortentwicklung des VerstĂ€ndnisses fĂŒr die Eigenheiten dieser Epidemie und fĂŒr die Anforderungen an Steuerungsparameter sowie die Kommunikation deren Ergebnisse erkennen. Stattdessen ĂŒberwiegt der Eindruck, dass die Verantwortlichen auf den immergleichen Vorgehensweisen beharren und Maßnahmen sogar noch verstĂ€rken, an deren Wirksamkeit und Akzeptanz es aus wissenschaftlicher Sicht grĂ¶ĂŸte Zweifel geben muss:

  • In einer langdauernden gesellschaftlichen Krise, zu der sich die SARS-CoV-2/Covid-19-Epidemie entwickelt hat, fĂŒhrt der anhaltende, als alternativlos konnotierte Bezug allein auf die Verantwortlichkeit der Einzelnen zu ErmĂŒdung, Abwendung und Flucht in falsche Heilslehren, aber nicht zu einer Verbesserung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen bzw. angeordneten Maßnahmen. Dies gilt vor allen Dingen im Zusammenhang mit einer Drohkulisse, die aus den impliziten VersatzstĂŒcken „langdauernder Winter“, „Weihnachten im Lockdown“ und „es könnte fĂŒr Sie kein Intensivbett mehr frei sein“ zusammengesetzt ist. Jede BeschĂ€ftigung mit Fragen der Risikokommunikation zeigt aber klar auf, dass die geltenden Vorgehensweisen entsprechend der aktuellen und erfahrbaren Situation zeitlich begrenzt werden mĂŒssen, dass regelmĂ€ĂŸig eine verstĂ€ndliche Neuanalyse der Situation vorzunehmen ist, und dass mit weiterentwickelten Konzepten die BewĂ€ltigung der Krisensituation fortgesetzt werden muss. Eine Fortentwicklung und ein Beachten dieser grundlegenden Erkenntnisse ist jedoch nicht sichtbar.
  • Eine große Chance auf ein solches Re-Briefing wurde in der Bkin/MP/innen-Konferenz vom 14.10.2020 leider verpasst, dabei hĂ€tte die Möglichkeit bestanden, ĂŒber das Element „Schutz vulnerabler Gruppen“ eine neue Dimension zum Leitgedanken zu machen. Zwar ist diese Vorgehensweise unter Punkt 11 im Protokoll vermerkt, stellt aber im Vergleich zu den anderen Vorgehensweisen, die allein auf dem Gedanken der Kontrolle und der Durchsetzung von KontaktbeschrĂ€nkungen beruhen, nur einen Nebenaspekt dar, der im Bedrohungsszenario untergeht.
  • Diese Weigerung, ein modernes und Zielgruppen-orientiertes PrĂ€ventionskonzept zur Anwendung zu bringen, ist als eine folgenschwere Fehlentscheidung anzusehen, vor allem, da es sich bei Covid-19 um eine durch asymptomatische Übertragung charakterisierte Epidemie handelt. Wie bereits Anfang April in Thesenpapier 1 der Autorengruppe dargestellt, fehlt fĂŒr ein Konzept, das sich allein auf allgemeine PrĂ€ventionsmaßnahmen beschrĂ€nkt, nicht nur die theoretische BegrĂŒndung, sondern die erfolgreichen Maßnahmen der Vergangenheit (z.B. HIV-Infektion) haben gezeigt, dass man die allgemeinen Maßnahmen (z.B. Abstandsregeln) durch Zielgruppen-orientierte Maßnahmen ergĂ€nzen muss. Als Alternative bleibt sonst nur die Misere, die sich derzeit beobachten lĂ€sst: Die allgemeinen Maßnahmen mĂŒssen immer weiter verschĂ€rft werden (bis zum Lockdown), um dann doch festzustellen, dass sie keinen Erfolg bringen. Von Anfang an – bereits im MĂ€rz – war feststellbar (Thesenpapier 1), dass solche VerschĂ€rfungen keinen positiven (aber starke negative) Effekt haben, und dieser Eindruck hat sich im internationalen Vergleich seitdem mehr als bestĂ€tigt (die höchsten Zahlen finden sich in den europĂ€ischen LĂ€ndern mit den schĂ€rfsten Lockdown-Regeln). Gleichermaßen war von Anfang an klar (s. Argumentation in Thesenpapier 3), dass eine sporadische Ausbreitung auch nicht allein durch noch so gut ausgestattete GesundheitsĂ€mter und Nachverfolgungsmaßnahmen zu beherrschen ist (wenngleich ihre Arbeit wichtig ist); diese Vorstellung fußt auf einer linearen Vorstellung eines epidemischen Geschehens, die heutzutage eigentlich der Vergangenheit angehören sollte. Unter dem Strich bleibt also nur die Erkenntnis: In Deutschland wird ein Konzept angewandt, das sich durch die BeschrĂ€nkung auf allgemeine PrĂ€ventionsmaßnahmen samt Drohung eines Lockdowns und durch den weitgehenden Verzicht auf spezifische PrĂ€ventionsansĂ€tze paradoxerweise genau zu dem Konzept entwickelt hat, das eigentlich vermieden werden sollte, nĂ€mlich dem Konzept der HerdenimmunitĂ€t, ein Konzept also, das den „Durchmarsch“ der Epidemie nur begleitet, aber ohne den dringend notwendigen Schutz der verletzlichen Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt zu stellen. Ein solches Vorgehen hat die Autorengruppe immer kritisiert, und ein solches Vorgehen ist auch in Zukunft scharf zu kritisieren.
  • Um die genannten VerschĂ€rfungen aber durchsetzen zu können, sieht man sich lt. Ergebnisprotokoll der Bkin/MP/innen-Konferenz (Anonymous 2020) gezwungen, unverhohlen mit einer verstĂ€rkten staatlichen PrĂ€senz einschließlich Umwidmung von Personal aus anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bis hin zum Einsatz der Bundeswehr zu argumentieren. Weil trotz zahlreicher fachlicher und juristischer Warnungen keine ZurĂŒcknahme des voreilig beschlossenen Beherbergungsverbotes vereinbart wurde, musste dies jetzt gerichtlich als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig korrigiert werden. So wird z.B. klar in Aussicht gestellt, dass mit polizeilichen Mitteln der Privatbereich kontrolliert werden könnte, wenn sich hier nicht ein Verhalten nach den vorgegebenen Regeln einstellen wĂŒrde (Punkt 2a und 4). Es sei dahingestellt, ob eine solche Kontrolle umsetzbar ist, es sei auch dahingestellt, ob sich mit solchen Methoden eine gesellschaftliche Akzeptanz verbessern lĂ€sst, aber allein der Gedanke sagt viel ĂŒber den gesellschaftspolitischen Resonanzraum aus, auf den sich die Autoren der Beschlussvorlage beziehen. ZusĂ€tzlich wird mit Begriffen wie „Abwanderung in die IllegalitĂ€t“ (so im Vorbereitungspapier) einer Kriminalisierung das Wort geredet, was zu weiteren, fortwĂ€hrenden Steigerungen und Eskalierungen fĂŒhren dĂŒrfte. War die Corona-App anfangs freiwillig, wird sie jetzt „dringend empfohlen“, und man wird den Verdacht nicht los, dass es zu einem verpflichtenden Einsatz der App analog zum Modell der staatlichen 1:1 Kontrolle des Individuums nicht mehr weit ist (S.5 Thesenpapier, Kap. 3.2). Auch wird teilweise offen zur Denunziation aufgerufen, indem auf kommunaler Ebene digitale „Meldebögen“ zur VerfĂŒgung gestellt werden. An diesen Beispielen kann gut illustriert werden, dass das wirkungsarme Konzept, das in Deutschland verfolgt wird, eigentlich nur noch durch seine negativen Konsequenzen imponiert.

In dieser ad hoc-Stellungnahme sei in Vorgriff auf ein fĂŒnftes Thesenpapier nur noch ein einziger Punkt herausgegriffen, der von eminenter Bedeutung ist, und von der Frage der Grenzwerte seinen Ausgang nimmt, die zur Steuerung der Maßnahmen eingesetzt werden. Im Beschluss der Bkin/MP/innen-Konferenz (Anonymous 2020) wurde faktisch eine VerschĂ€rfung auf 35/100.000 Einwohner vorgenommen. Es soll nicht in Zweifel gezogen werden: Ein erfolgreiches Krisenmanagement bedarf verstĂ€ndlicher und transparenter Zahlen. Wie spĂ€ter noch darzustellen sein wird, mĂŒssen solche Zahlen jedoch valide und reliabel (zuverlĂ€ssig) sein: valide insofern, als dass sie ein Problem richtig erkennen, reliabel als dass sie zuverlĂ€ssig zu erheben sind. Die wissenschaftlichen Daten zur ValiditĂ€t lassen sich hier schnell zusammenfassen: es gibt keine Daten, die aussagen, dass mit einem Grenzwert von x/100.000 Einwohner ein positiver Verlauf der Epidemie oder eine erfolgreiche Intervention verbunden ist. Trotzdem kann man natĂŒrlich mit solchen Zahlen arbeiten, vielleicht muss man sie unter dem Druck der Ereignisse sogar einfach setzen – aber was auf keinen Fall zu tolerieren ist, ist eine schlechte ReliabilitĂ€t, also eine mangelnde StabilitĂ€t gegenĂŒber Mess- und Erhebungsfehlern.

Diese MĂ€ngel in der ZuverlĂ€ssigkeit der Erhebung (ReliabilitĂ€t) geben Anlass zu grĂ¶ĂŸten Bedenken, vor allem, wenn man sich die Konsequenzen vor Augen fĂŒhrt, die mit einem Überschreiten der Grenzwerte verbunden sind. ZunĂ€chst scheint das Vorgehen ja völlig einleuchtend: Die Grenzwerte werden berechnet, indem man die erkannten Neuerkrankungen zĂ€hlt (derzeit rund 25.000 pro Woche bei einer Million Teste – Beispiel zur Illustration, die realen Werte können geringfĂŒgig abweichen –, entspricht einer PrĂ€valenz von 2,5%) und sie in Deutschland auf die gesamte Bevölkerung von 83 Mill. Personen umlegt (macht rund 300 PCR+ Befunde pro 1 Mill. oder 30/100.000). Von der Gesamtbevölkerung sind also 1 Mill. getestet, 82 Mill. sind nicht getestet. Dieses zunĂ€chst eingĂ€ngige Vorgehen hat nur einen Haken: Man setzt bei der Umrechnung voraus, dass unter den 82 Mill. nicht getesteten Einwohnern im gleichen Zeitraum keinerlei Infektionen aufgetreten sind, eine Annahme, die sicher nicht der RealitĂ€t entspricht. Es lĂ€sst sich nun einfach darstellen (Zahlen hier nicht gezeigt), dass die tatsĂ€chliche HĂ€ufigkeit von Neuinfektionen praktisch ausschließlich von der „Dunkelziffer“ in der nicht-getesteten Population bestimmt wird und daher die Zahl „x/100.000“ keinerlei praktische Wertigkeit hat (und damit auch keine ValiditĂ€t, denn nicht reliable Grenzwerte sind – ein Grundsatz der Messmethodik – in keinem Fall valide). Allerdings sind nicht nur die verwendeten Grenzwerte Makulatur, also weder reliabel noch valide, sondern dieser Missstand basiert auf einem grundlegenden konzeptionellen Problem, nĂ€mlich dass wir mit unseren anlassbezogenen Testungen ĂŒber den Kreis der neu als infiziert erkannten Personen hinaus irgendwelche reliablen und validen Informationen ĂŒber den Stand der asymptomatisch ĂŒbertragenen Epidemie in der Gesamtbevölkerung gewinnen können. Wir gewinnen vielleicht Anhaltspunkte, aber keine verlĂ€sslichen Werte, die eine sinnvolle Steuerung erlauben. Dagegen wird von offizieller Seite mit dem Begriff der „7-Tage-Inzidenzrate“ insinuiert, man wĂŒsste ĂŒber die neu aufgetretenen Infektionen genau Bescheid. Das mag bei Gehirntumoren oder bei der Akuten Myeloischen LeukĂ€mie stimmen (die Neuerkrankungen pro Jahr sind bekannt), aber dort sind asymptomatische VerlĂ€ufe extrem selten, und Patienten mit diesen Neoplasien stecken sich mit ihrer Erkrankung auch nicht in der Bevölkerung an. Aus diesen Beispielen ist jedoch ersichtlich, in welcher Denktradition die politische Berichterstattung steht: die Erfassung als statisches Konstrukt, ohne die wesentlichen Charakteristika des zu messenden Problems (hier: asymptomatische Übertragung außerhalb der Stichprobe) zu berĂŒcksichtigen.

Man kann diese Problematik als hermeneutischen Tunnelblick verstehen, der keine anderen Informationen mehr zulĂ€sst. Leider hat dieses VerstĂ€ndnis jedoch enorme Konsequenzen – und umso unverstĂ€ndlicher ist es, dass es immer noch keine Kohortenuntersuchungen gibt, die das Fortschreiten der Epidemie in der Bevölkerung beschreibt, und zwar nicht allein mit Antikörperbestimmungen, sondern mit der derzeitigen Standardmethode, der PCR. Hier muss man von einem schweren VersĂ€umnis der zustĂ€ndigen Bundesoberbehörde und der verantwortlichen politischen Stellen sprechen. Die Situation ist dringlich, denn wenn man die Zahlen zur ansteigenden TestprĂ€valenz zur Kenntnis nimmt (in Deutschland von unter 1% auf 2,5%, in Frankreich bis 12%, in Spanien bis 20%) – was sagen uns diese Zahlen?

Diese Informationen können nur bedeuten, dass sich die Epidemie in der Bevölkerung trotz aller EinschrĂ€nkungen praktisch ungehemmt ausbreitet. Eine beratungsoffene Regierung könnte hier mit einem neuen Briefing, einem neuen Narrativ ansetzen: Mit der Epidemie mĂŒssen wir leben, sie wird im Winter deutlich zunehmen, lasst uns die MitbĂŒrger und MitbĂŒrgerinnen, die sich in besonderer Gefahr befinden, schĂŒtzen und optimal versorgen. Und man könnte eine einfache Modellierung vornehmen: wie lange braucht eine Population bei einer zweistelligen PrĂ€valenz, um einen respektablen ImmunitĂ€tsstatus zu erreichen. Diese Modellierung könnte man auf die Metropolen beschrĂ€nken usw., in jedem Fall wĂ€re dies ein gangbarer Weg, der Bevölkerung eine Perspektive aufzuzeigen, und ein Ende der Krise ist prognostizierbar. Denjenigen, die gleich mit den Gefahren, die z.B. fĂŒr die JĂŒngeren bestehen, argumentieren (ohne selbst glaubwĂŒrdige Konzepte zu besitzen), sollten empirische Belege fĂŒr ihre Argumente erbringen. Eine Epidemie ist eine ernsthafte Sache, der Schutz der Verletzlichen sollte eigentlich eine SelbstverstĂ€ndlichkeit sein, und in einer Krisensituation hat man dort anzusetzen, wo der dringendste Handlungsbedarf besteht. In jedem Fall gilt: Die Risikovorsorge durch gezielte PrĂ€vention vulnerabler Gruppen und Institutionen ist die Alternative zur Drohung mit einem zweiten Lockdown.

Thesenpapiere

Thesenpapier 1.0: Schrappe, M., Francois-Kettner, H., Gruhl, M., Knieps, F., Pfaff, H., Glaeske, G.: Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19. Datenbasis verbessern, PrĂ€vention gezielt weiterentwickeln, BĂŒrgerrechte wahren. Köln, Berlin, Hamburg, Bremen 5.4.2020, Monitor Versorgungsforschung,e,

Thesenpapier 2.0: Schrappe, M., Francois-Kettner, H., Knieps, F., Pfaff, H., PĂŒschel, K., Glaeske, G.: Thesenpapier 2.0 zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19. Datenbasis verbessern, PrĂ€vention gezielt weiterentwickeln, BĂŒrgerrechte wahren. Köln, Berlin, Hamburg, Bremen 3.5.2020,

Thesenpapier 3.0: Schrappe, M., François-Kettner, H., Gruhl, M., Hart, D., Knieps, F., Pfaff, H., PĂŒschel, K., Glaeske, G.: Thesenpapier 3.0 zu SARS-CoV-2/COVID-19 - Strategie: Stabile Kontrolle des Infektionsgeschehens, PrĂ€vention: Risikosituationen verbessern, BĂŒrgerrechte: RĂŒckkehr zur NormalitĂ€t. Köln, Berlin, Bremen, Hamburg, 28.6.2020, Monitor Versorgungsforschung,

Thesenpapier 4.0: Schrappe, M., François-Kettner, H., Gruhl, M., Hart, D., Knieps, F., Manow, P., Pfaff, H., PĂŒschel, K., Glaeske, G.: Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 - der Übergang zur chronischen Phase. Verbesserung der Outcomes in Sicht; Stabile Kontrolle: WĂŒrde und HumanitĂ€t wahren; Diskursverengung vermeiden: Corona nicht politisieren. Als Thesenpapier 4.1 hier.

Allgemeine Literaturhinweise:

Anonymous 2020: Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der LÀnder am 14. Oktober 2020. Beschluss, TOP BekÀmpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Autorengruppe:

Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, UniversitÀt Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des SachverstÀndigenrates Gesundheit

Hedwig François-Kettner, Pflegemanagerin und Beraterin, ehem. Vorsitzende des AktionsbĂŒndnis Patientensicherheit, Berlin

Dr. med. Matthias Gruhl, Arzt fĂŒr Öffentliches Gesundheitswesen, Bremen

Prof. Dr. jur. Dieter Hart, Institut fĂŒr Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht, UniversitĂ€t Bremen

Franz Knieps, Jurist und Vorstand eines Krankenkassenverbands, Berlin

Prof. Dr. rer. pol. Philip Manow, UniversitÀt Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik

Prof. Dr. phil. Holger Pfaff, UniversitĂ€t Köln, Zentrum fĂŒr Versorgungsforschung, ehem. Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsfonds

Prof. Dr. med. Klaus PĂŒschel, UniversitĂ€tsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut fĂŒr Rechtsmedizin

Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske, UniversitÀt Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im SachverstÀndigenrat Gesundheit

Quelle hier

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