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Ein Artikel von Fritz Söllner. Er ist Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft, an der Technischen Universität Ilmenau. Er war an der Universität Bayreuth als Privatdozent tätig und hat sich als John F. Kennedy Fellow an der Harvard University in Cambridge/USA aufgehalten. Seit Ende der 1990er Jahre beschäftigt er sich mit migrationspolitischen Fragen. 2019 ist von ihm im Springer-Verlag das Buch „System statt Chaos – Ein Plädoyer für eine rationale Migrationspolitik“ erschienen.
Helmut Schmidt hat einmal unseren Sozialstaat als „die größte Kulturleistung, die die Europäer im Lauf dieses schrecklichen 20. Jahrhunderts zustande gebracht haben,“ bezeichnet.
Diese Kulturleistung weist aber eine Achillesferse auf: Der Sozialstaat kann nämlich durch Zuwanderung destabilisiert und sogar zerstört werden. Denn ein großzügiger Sozialstaat wie der deutsche geht zwangsläufig mit einer entsprechend hohen Steuer- und Abgabenbelastung einher. Aufgrund dieser Kombination von hohen Sozialleistungen einerseits und hohen Abgaben andererseits ist der deutsche Wohlfahrtsstaat besonders attraktiv für gering qualifizierte Zuwanderer. Diese nehmen häufig und in großem Umfang Sozialleistungen in Anspruch, weil sie zum Beispiel oft arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass sie von ihrem Einkommen allein nicht leben können. Aus diesem Grund werden sie sowohl von hohen Einkommensteuern als auch von hohen Sozialversicherungsbeiträgen, die ja auch einkommensabhängig sind, kaum oder gar nicht tangiert.
Vollkommen anders sieht es dagegen im Fall hochqualifizierter Zuwanderer aus: Sie werden gut verdienen und kaum arbeitslos sein; folglich werden sie von den hohen Abgaben belastet, profitieren aber nicht von vielen Sozialleistungen (wie zum Beispiel Wohngeld, Sozialhilfe, Hartz IV). Es ist deshalb klar, dass zum Beispiel für einen indischen Informatiker ein Land wie die USA, in dem Sozialleistungen und Abgaben relativ niedrig sind, deutlich attraktiver ist als ein Land wie Deutschland mit seinem großzügigen Sozialstaat. Deshalb geht vom deutschen Sozialstaat zwangsläufig eine Negativselektion aus: Es werden geringqualifizierte Sozialleistungsempfänger angezogen und hochqualifizierte Abgabenzahler abgeschreckt.
Diese Tendenz muss eine ökonomisch rationale Migrationspolitik unbedingt berücksichtigen und alles dafür tun, um ihr entgegenzuwirken. Aber die gegenwärtig betriebene Migrationspolitik versäumt dies nicht nur, sondern verstärkt sogar noch die negative Selektionswirkung. Sie ist alles andere als ökonomisch rational – und legt damit die Axt an die Wurzeln unseres Sozialstaates. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen an dieser Stelle einige Begriffe geklärt werden: Die Migrationspolitik umfasst sowohl Flüchtlings- als auch Einwanderungspolitik. Unter „Migranten“ sind Einwanderer und Flüchtlinge zu verstehen. Der Begriff „Flüchtling“ wird dabei nicht im asylrechtlichen Sinn verwendet, sondern bezieht sich sowohl auf Asylberechtigte („echte“ Flüchtlinge) als auch auf Nichtasylberechtigte („Wirtschaftsflüchtlinge“).
Worin also bestehen die Probleme der deutschen Migrationspolitik aus ökonomischer Sicht? Das erste und wichtigste Problem wird dadurch verursacht, dass man den Anreizen, die von einem großzügigen Sozialstaat auf die Zuwanderung Geringqualifizierter ausgehen, nicht entgegenwirkt – ganz im Gegenteil. Dies ist praktisch ausschließlich ein Problem der Flüchtlingspolitik. Da Geringqualifizierte kaum eine Möglichkeit haben, als Einwanderer oder als Arbeitsmigranten legal nach Deutschland einzureisen, werden diese in den meisten Fällen auf das Asylrecht „ausweichen“, das heißt als Wirtschaftsflüchtlinge das Asylrecht missbräuchlich in Anspruch nehmen, um auf diese Weise ins gelobte Land zu gelangen. Selbstverständlich werden auch Asylberechtigte bestrebt sein, Asyl in einem Land mit möglichst hohen Sozialleistungen zu beantragen. Es ist offensichtlich, dass die Höhe der in Deutschland erhältlichen Sozialleistungen einen wichtigen Faktor im Kalkül potenzieller Migranten darstellt.
Beispielsweise ist allein der Hartz-IV-Regelsatz, an dem sich die Leistungen für Asylbewerber orientieren, circa 50 Prozent höher als das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in Nordafrika und sogar dreimal so hoch wie das Durchschnittseinkommen in Schwarzafrika. Nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens haben die Asylberechtigten grundsätzlich Anspruch auf alle Sozialleistungen (Zugang zum Gesundheits- und Bildungswesen, Hartz IV, Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe und so weiter). Und die Wahrscheinlichkeit, diese Sozialleistungen auch tatsächlich für längere Zeit oder auf Dauer zu erhalten, ist hoch. Hierfür ist unser Asylrecht verantwortlich, das nicht ohne Grund von dem Verwaltungsrichter und Asylrechtsexperten Jan Bergmann als „Deluxe-Recht“ bezeichnet wird.
Es kennt nicht nur viele, teils schwer überprüfbare und kaum nachvollziehbare Asylgründe (zum Beispiel § 3a AsylG: psychische Gewalt; §3c AsylG: Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure), sondern auch die Abschiebungsverbote des § 60 V, VII AufenthaltG, die eine Abschiebung untersagen, falls dadurch Gefahren für die Gesundheit auftreten oder die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte verletzt werden. Insbesondere die letztgenannte Vorschrift lässt sich so exzessiv auslegen, dass selbst die Rückführung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie aus der Schweiz nach Italien (!) vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet wurde: Es sei mit einer „unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ zu rechnen, die gemäß Art. 3 verboten ist.
Es gibt also viele mögliche Gründe, die zur Anerkennung als Schutzberechtigter führen können. Und wenn dies nicht auf Anhieb gelingt, dann kann man sein Glück noch auf dem Klageweg versuchen, der bei drei Vierteln aller ablehnenden Asylbescheide beschritten wird. Dazu wird praktisch eingeladen, da in Asylprozessen in allen Instanzen keine Gerichtskosten erhoben werden (§83b AsylG) und die Anwaltskosten in sehr vielen Fällen von der Prozesskostenhilfe übernommen werden. Dadurch verlängert sich natürlich die Verfahrensdauer – und damit der Bezug von Sozialleistungen. Und selbst eine rechtskräftige Ablehnung des Asylantrags hat in vielen Fällen keine Abschiebung zur Folge: Zum 31.12.2018 hielten sich circa 132.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland auf, von denen circa 107.000 offiziell geduldet wurden – etwa, weil sie eine Ausbildung begonnen (dabei muss es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung handeln, sondern es genügt eine Helferausbildung) oder ihre Reisedokumente „verloren“ haben.
Diese können weiterhin Asylbewerberleistungen beziehen, die nicht nur Asylbewerbern, deren Antrag geprüft wird, sondern auch denen, deren Antrag abgelehnt wurde, gewährt werden. Ja mehr noch: Wenn man lange genug geduldet wird, kann man schließlich als „gut Integrierter“ doch noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§§ 25a, 25b AufenthaltG). Solche Fälle hatte Andreas Scheuer vor Augen, als er 2016 darauf hinwies, dass „man einen fußballspielenden, ministrierenden Senegalesen, der drei Jahre als Wirtschaftsflüchtling in Deutschland ist, nie wieder loskriegt.“ Natürlich haben so auch „echte“ Flüchtlinge, also Asylberechtigte, gute Chancen, auf Dauer in Deutschland bleiben zu können – selbst wenn ihr Fluchtgrund nicht mehr besteht.
Auf diese Weise kommt es zu einem Übergang von Flüchtlingen zu De-facto-Einwanderern und zu einer Vermischung von Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik. Diese müssen jedoch streng getrennt werden, da sie vollkommen unterschiedliche Ziele verfolgen: Bei ersterer geht es darum, dass Menschen, die unserem Land nützen, auf Dauer zu uns kommen; bei letzterer soll Menschen auf der Flucht vor Verfolgung oder Krieg zeitweise eine Zuflucht geboten werden – nämlich solange, wie der Fluchtgrund besteht. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt lässt sich mit dem Sinn und Zweck der Flüchtlingspolitik nicht rechtfertigen, wenngleich er natürlich im Interesse der Betroffenen liegen mag.
Das Ziel, in Deutschland fehlende Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, kann nur durch gesteuerte Zuwanderung, also eine entsprechende Einwanderungspolitik verfolgt werden – nicht jedoch durch eine Tolerierung ungesteuerter Zuwanderung im Rahmen der Flüchtlingspolitik. Bedauerlicherweise wurden durch das 2019 verabschiedete „Duldungsgesetz“ die Möglichkeiten, abgelehnten Asylbewerbern eine Duldung oder sogar eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, noch erweitert – und zwar ohne Rücksicht auf deren Qualifikation. Auf diese Weise werden Flüchtlings- und Einwanderungspolitik noch stärker vermischt – und die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge noch weiter erhöht.
Für die Anziehungskraft dieser Anreize spielt auch der mangelhafte Grenzschutz eine Rolle. Sowohl die europäische Außengrenze als auch die deutsche Binnengrenze wird nur unzureichend gesichert. Im Fall der Außengrenze besteht das Hauptproblem darin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Europäischen Menschenrechtskonvention auch auf internationale Gewässer dafür gesorgt hat, dass aus (tatsächlicher oder drohender) Seenot gerettete Flüchtlinge staatlicherseits nicht wieder an den Ausgangspunkt ihrer Überfahrt zurückgebracht werden dürfen, sondern in Europa einen Asylantrag stellen können müssen. Und im Fall Deutschlands fehlt der politische Wille, das Gebot der Einreiseverweigerung für Ausländer, die aus sicheren Drittstaaten einreisen wollen (§ 18 II AsylG), auch durchzusetzen.
Sollte es bei der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik bleiben, dann wird sich der Andrang von Flüchtlingen und der Missbrauch des Asylrechts weiter fortsetzen – und die Belastung unseres Systems der sozialen Sicherung weiter zunehmen. So haben Manthei und Raffelhüschen 2018 errechnet, dass jeder Flüchtling im Durchschnitt die öffentlichen Kassen im Laufe seines Lebens mit 207.000 Euro belastet; in Höhe dieses Betrages nimmt nämlich der durchschnittliche Flüchtling im Laufe seines Lebens mehr Sozialleistungen in Anspruch, als er Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Die anfänglichen Hoffnungen, dass durch die Flüchtlingskrise unser demographisches Problem entschärft, vielleicht sogar gelöst werden kann, haben sich damit als gefährliche Illusion erwiesen.
Denn sowohl zur Beseitigung des Fachkräftemangels als auch zur Stabilisierung unseres Sozialstaates genügt es nicht, dass es einfach zu Zuwanderung kommt, sondern wir benötigen qualifizierte Zuwanderung. Das ist leider bei den angekommenen und noch ankommenden Flüchtlingen kaum der Fall, was sich an ihrem geringen Arbeitsmarkterfolg zeigt: So betrug im August 2019 die Beschäftigungsquote nur 35,5 Prozent (worunter circa ein Fünftel nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht), aber die Arbeitslosenquote 34,9 Prozent und die SGB-II-Quote, das heißt die Quote derer, die Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen, 60,1 Prozent. Aufgrund der geringen Erwerbsbeteiligung und der niedrigen Qualifikation stellen die Flüchtlinge daher eine erhebliche zusätzliche Belastung für die öffentlichen Kassen und ein Problem für die langfristige Stabilität des Systems der sozialen Sicherung dar.
Das zweite Problem der deutschen Migrationspolitik besteht in einer nicht zielgerichteten Einwanderungspolitik. Zur Lösung unseres demographischen Problems wird allgemein eine Zuwanderung von außerhalb der EU im Ausmaß von über 100.000 Personen pro Jahr für notwendig gehalten; so geht eine Bertelsmann-Studie von 2019 von einem „Restzuwanderungsbedarf“ von 146.000 Personen pro Jahr aus. Diese Zahlen kann man durchaus kritisch diskutieren, da einem drohenden Arbeitskräftemangel auch durch technischen Fortschritt und produktivitätserhöhende Investitionen begegnet werden kann – was aber zu steigenden Löhnen und sinkenden Kapitalrenditen führen würde. Deshalb überrascht es nicht, dass gerade Arbeitgeber und Kapitaleigner vor allem auf die Karte „Zuwanderung“ setzen; auf diese Weise können sie nämlich einer Verschlechterung ihrer Verhandlungsposition am Arbeitsmarkt und einem Rückgang ihres Anteils am Volkseinkommen entgegenwirken, der andernfalls infolge der demographischen Entwicklung unausweichlich wäre.
Wie hoch der tatsächliche Restzuwanderungsbedarf auch immer sein mag, so ist doch eines unumstritten: Die Einwanderer, die wir benötigen, müssen so gut qualifiziert sein wie möglich. Schließlich besagt eines der zentralen Ergebnisse der Migrationsökonomie, dass es umso eher zu positiven Wachstumswirkungen kommt und die einheimische Bevölkerung umso eher von Zuwanderung profitiert, je besser qualifiziert die Zuwanderer sind – und umgekehrt. Eine ökonomisch rationale Einwanderungspolitik muss daher dem Problem entgegenwirken, das ein großzügiger Sozialstaat wie der unsere zwangsläufig bei der Anwerbung hochqualifizierter Zuwanderer hat. Die deutsche Einwanderungspolitik leistet dies mitnichten. Dreh- und Angelpunkt ist dabei, neben der schon erwähnten Vermischung von Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik, das Fehlen eines Einwanderungsgesetzes.
Daraus ergeben sich drei Probleme: Erstens, es gibt nicht den Rechtsstatus „Einwanderer“, sodass (fast) alle Zuwanderer mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen vorliebnehmen müssen. Sie haben also kein sicheres und dauerhaftes Bleiberecht, wie es zum Beispiel die Green Card in den USA bietet. Zweitens kann nur eine kurzfristige, arbeitsmarktorientierte Zuwanderungspolitik betrieben werden; Aufenthaltserlaubnisse werden nämlich hauptsächlich in Abhängigkeit von konkreten Arbeitsplatzangeboten vergeben. Eine langfristige, potenzialorientierte Politik müsste dagegen sowohl den langfristigen volkswirtschaftlichen Bedarf an Fachkräften als auch deren dauerhafte Integrationsfähigkeit berücksichtigen, wofür ein Punktesystem (wie es Australien, Neuseeland und Kanada kennen) am besten geeignet wäre. Drittens gibt es nicht die Möglichkeit, besondere Vergünstigungen und Anreize für hochqualifizierte Zuwanderer zu schaffen, um dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern wie den USA zumindest zum Teil auszugleichen. Beide, sowohl die Schaffung von Anreizen für Hochqualifizierte als auch die Etablierung eines Punktesystems könnten und müssten Gegenstand eines Einwanderungsgesetzes sein.
Das in den Medien vielgelobte Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2019 ist dagegen eine Mogelpackung: Es ist nämlich ein Artikelgesetz, ändert oder ergänzt also lediglich bestehende Gesetze und Verordnungen (wie beispielsweise das Aufenthaltsgesetz oder die Beschäftigungsverordnung) und stellt deshalb kein „richtiges“ Einwanderungsgesetz dar. Es überrascht nicht, dass dieses Gesetz bei keinem der drei genannten Probleme Abhilfe schafft.
Insgesamt kommt man sowohl bei der Einwanderungs- als auch bei der Flüchtlingspolitik zu einem vernichtenden Urteil: In Deutschland wird eine Politik betrieben, durch die Geringqualifizierte angelockt und Hochqualifizierte abgeschreckt werden. Auf Dauer steigt dadurch die Zahl derjenigen, die mehr soziale Leistungen in Anspruch nehmen, als sie Steuern und Sozialabgaben zahlen (Nettoleistungsempfänger), und sinkt die Zahl derjenigen, die mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen, als sie soziale Leistungen in Anspruch nehmen (Nettoabgabenzahler). Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind schon absehbar, können aber noch beherrscht werden. Dies hat zwei Gründe: So war die Konjunkturentwicklung bisher relativ gut, sodass die zu zahlenden Sozialleistungen geringer und die Einnahmen der öffentlichen Haushalte höher sind als bei einer schlechteren Konjunktur. Beispielsweise haben sich die SGB-II-Leistungen für Asylberechtigte aus den wichtigsten acht Herkunftsländern zwar innerhalb von zwölf Jahren mit einem Anstieg von 0,61 Milliarden Euro (2007) auf 6,33 Milliarden Euro (2018) mehr als verzehnfacht.
Obwohl der Anteil der Asylberechtigten an der Gesamtbevölkerung „nur“ 1,5 Prozent beträgt (Stand 31.12.2018; der Anteil aller Flüchtlinge an der Gesamtbevölkerung beträgt 2,1 Prozent), macht ihr Anteil an den SGB-II-Zahlungen 17,7 Prozent (!) aus. Aber im gleichen Zeitraum hat die gute Konjunkturentwicklung dafür gesorgt, dass die SGB-II-Zahlungen an Deutsche so stark zurückgegangen sind, dass die Gesamtsumme der Zahlungen leicht gesunken ist: von 36,58 Milliarden Euro auf 35,84 Milliarden Euro. Man kann sich natürlich nicht darauf verlassen, dass dies immer so bleiben wird; irgendwann wird sich die Konjunktur verschlechtern und wird die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Deutsche wieder steigen. Hinzu kommt, dass die Flüchtlinge im Durchschnitt relativ jung sind; erst mit zunehmendem Alter werden die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen deutlich ansteigen – vor allem im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit anderen Worten: Die Belastung der Sozialkassen wird im Lauf der Zeit immer mehr zunehmen.
Als ob dieses sich im Zeitablauf verstärkende Ungleichgewicht zwischen Nettoleistungsempfängern und Nettoabgabenzahlern nicht schon schlimm genug wäre, werden durch die Migrationspolitik noch weitere, weniger offensichtliche, aber auf Dauer nicht weniger wichtige Probleme für unser Sozialsystem geschaffen. Diese sind darauf zurückzuführen, dass die Zuwanderung heutzutage ganz überwiegend aus fremden Kulturkreisen erfolgt und dadurch die Diversität in Deutschland stark erhöht wird – was Sprache, Religion, Sitten und Werte angeht. Wie bei den meisten Dingen kommt es bei der Diversität auf das richtige Maß an. Ein Zuwachs an Diversität kann eine Gesellschaft durchaus bereichern, aber ab einem gewissen Grad an Diversität nehmen deren Nachteile überhand. Einer dieser Nachteile besteht in der Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Solidarität, wodurch dem Sozialstaat gewissermaßen der Boden unter den Füßen weggezogen wird.
Dabei geht es weniger um finanzielle Ungleichgewichte, sondern eher um die gesellschaftliche Akzeptanz von Umverteilung und sozialer Absicherung in der Gesellschaft. Denn der Sozialstaat beruht zum einen auf dem gesellschaftlichen Konsens, dass bestimmte Sozialleistungen nur in Notlagen (also etwa bei Krankheit oder unfreiwilliger Arbeitslosigkeit) in Anspruch genommen werden – und nicht bei Arbeitsunwilligkeit oder aus Bequemlichkeit. Dies wird nicht nur durch formale Sanktionen, sondern auch und vor allem durch informelle Normen abgesichert, die im Rahmen von Erziehung und Sozialisation „verinnerlicht“ werden. Zuwanderer werden diese Normen umso weniger teilen und sich umso „ausbeuterischer“ verhalten, je größer die kulturelle Distanz ist.
Sobald deren Zahl eine gewisse kritische Masse erreicht hat, gefährden sie durch dieses Verhalten den Fortbestand des Sozialstaats ernsthaft. Zum anderen muss man die für das Verhalten der meisten Menschen typischen Unterscheidung zwischen Gruppenmitgliedern und Gruppenfremden berücksichtigen: Mit zunehmender kultureller Distanz werden Einwanderer weniger als Mitglieder derselben Gesellschaft, sondern mehr als Fremde wahrgenommen. Menschen sind im Allgemeinen eher bereit, einem Familienmitglied zu helfen als einem Nachbarn, einem Nachbarn eher als einem unbekannten Mitbürger, einem Mitbürger eher als einem Ausländer…
Deshalb dürfte auch die Bereitschaft, Umverteilung zu unterstützen und Sozialausgaben zu finanzieren, in dem Maße abnehmen, in dem die potenziell Begünstigten als fremd angesehen werden. Dies erklärt auch (zumindest zum Teil), warum die Vereinigten Staaten mit ihrer heterogenen Bevölkerung einen im Vergleich zu Europa unterentwickelten Sozialstaat haben. Wenn die Diversität in Deutschland zunimmt, ist zu erwarten, dass der politische Druck auf den Sozialstaat wächst und Umverteilung unpopulärer wird. Erste Untersuchungen in verschiedenen europäischen Ländern bestätigen diesen Zusammenhang: Die Einstellung zur Umverteilung ist mit zunehmender Migration und zunehmender Diversität deutlich negativer geworden. Dabei ist der Effekt umso stärker, je niedriger qualifiziert die Zuwanderer sind (das heißt, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen) und je größer ihre kulturelle Distanz zur einheimischen Bevölkerung ist (das heißt, je „fremder“ sie sind).
Helmut Schmidt hat also nicht ohne Grund schon 2005, also weit vor Beginn der aktuellen Flüchtlingskrise, vor einer weiteren Zunahme der Diversität gewarnt: „Wir müssen die weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“ Aber die verantwortlichen Politiker haben die Warnung des Altkanzlers, genau wie die Warnungen vieler Ökonomen, in den Wind geschlagen. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt die deutsche Migrationspolitik ein katastrophales Bild ab: Sie destabilisiert und gefährdet unseren Sozialstaat nicht nur dadurch, dass sie seine finanzielle Integrität, sondern auch dadurch, dass sie seine gesellschaftliche Akzeptanz systematisch unterminiert.
Es ist zwar nicht damit zu rechnen, dass er von einem Tag auf den anderen zusammenbrechen wird, aber im Lauf der Zeit werden nach und nach Leistungen eingeschränkt und nach und nach Abgaben erhöht werden müssen – bis der Sozialstaat, so wie wir ihn heute kennen, verschwunden ist. In der Tat, wenn man unseren Sozialstaat absichtlich schädigen und zerstören wollte, könnte man dies kaum besser bewerkstelligen als durch die gegenwärtige Migrationspolitik. Oder will man das vielleicht sogar?
Wenn man das aber nicht will, wenn man unseren Sozialstaat bewahren will, dann liegt auf der Hand, was zu tun ist: Die Migrationspolitik muss radikal geändert werden. Die „Hauptbaustelle“ ist dabei die Flüchtlingspolitik; von ihr gehen gegenwärtig die größten Gefahren aus. Der Einwanderungspolitik kommt demgegenüber eine untergeordnete Rolle zu; sie schädigt den Sozialstaat nicht aktiv, sondern versäumt es „nur“, einen Beitrag zu seiner Stabilisierung zu leisten.
Wie also müsste eine ökonomisch rationale Flüchtlingspolitik aussehen? Erstens müssen die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge deutlich gesenkt werden. Zu diesem Zweck wären vor allem die Sozialleistungen für Flüchtlinge zu kürzen und überwiegend als Sachleistungen zu gewähren. Dadurch würden einerseits die Wanderungsanreize für Wirtschaftsflüchtlinge verkleinert, andererseits wäre aber die Versorgung „echter“ Flüchtlinge mit allem Lebensnotwendigen weiter gewährleistet. Außerdem müssen die Asylverfahren gestrafft und beschleunigt werden – indem der Wildwuchs an möglichen Asylgründen zurückgeschnitten und auf nachvollziehbare und überprüfbare Gründe beschränkt wird; und indem in Asylprozessen Gerichtskosten erhoben und grundsätzlich keine Prozesskostenhilfen mehr gewährt werden.
Schließlich wären Asylnichtberechtigte konsequent und unverzüglich auszuschaffen; eine Duldung dürfte es nicht länger geben. Asylberechtigte müssten unser Land nach Wegfall ihres Fluchtgrundes verlassen. Deswegen müssen Flüchtlinge nicht nur nicht integriert werden, sie dürfen nicht integriert werden, um eine spätere Heimkehr nicht zu erschweren. Von diesem Grundsatz darf es nur zwei Ausnahmen geben: Flüchtlinge, deren Fluchtgrund wahrscheinlich auf Dauer bestehen wird (zum Beispiel nordkoreanische Dissidenten); und Flüchtlinge, die so gut qualifiziert sind, dass ihr dauerhafter Aufenthalt von Vorteil für unser Land wäre – und die deshalb nicht als Flüchtlinge, sondern als Einwanderer bleiben dürften. In diesen Fällen wären die Betroffenen natürlich so gut wie möglich zu integrieren.
Nur auf diese Weise, also wenn man sich nicht länger um eine Integration aller Flüchtlinge unabhängig von deren Qualifikation bemühen würde, könnte die gebotene Trennung von Flüchtlings- und Einwanderungspolitik realisiert werden.
Zweitens muss unbedingt der Grenzschutz verbessert werden. Zum einen ist die irreguläre Migration über das Mittemeer dadurch zu unterbinden, dass diejenigen, die versuchen, illegal nach Europa einzureisen, abgefangen und nach Nordafrika zurückgebracht werden. Zum anderen ist das Zurückweisungsgebot gemäß § 18 II AsylG an der deutschen Grenze umzusetzen.
Wenn Flüchtlings- und Einwanderungspolitik nicht länger vermischt werden, kann man auch darangehen, letztere ökonomisch rational zu gestalten. Vor allem ist es notwendig, dass wir ein Einwanderungsgesetz bekommen, das diesen Namen auch tatsächlich verdient. Dieses müsste erstens den Rechtsstatus „Einwanderer“ schaffen, sodass hochqualifizierte Zuwanderer sofort eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erhalten könnten. Zweitens wäre festzulegen, wie viele Einwanderer angeworben werden sollen und welche Qualifikationen diese aufweisen sollen. Drittens sollte als Mittel zur Auswahl dieser Einwanderer ein Punktesystem etabliert werden, welches Alter, Deutschkenntnisse, Berufs- und Studienabschlüsse und Grad der kulturellen Distanz berücksichtigen müsste. Viertens sollte die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte durch gezielte Anreize gesteigert werden – etwa Umzugskostenbeihilfen, die Finanzierung von Deutschkursen schon im Herkunftsland oder zeitlich befristete Einkommensteuerermäßigungen.
Denn genauso, wie wir negative Anreize für niedrigqualifizierte Wirtschaftsflüchtlinge brauchen, brauchen wir auch positive Anreize für hochqualifizierte Einwanderer: Sie sind die zwei Seiten derselben Medaille – der Medaille einer ökonomisch rationalen Migrationspolitik. Allerdings hat, wie erwähnt, die eine dieser Seiten, die der negativen Anreize, in der gegenwärtigen Situation und angesichts der aktuellen und in Zukunft zu erwartenden Flüchtlingszahlen ganz klar Priorität.
Das Problem der Gefährdung unseres Sozialstaates ist offensichtlich – zumindest für jeden, der seinen Kopf nicht in den Sand steckt. Genauso offensichtlich sind die Maßnahmen, die zur Lösung dieses Problems ergriffen werden müssen. Was aber leider fehlt, sind Politiker mit der Einsicht, dieses Problem anzuerkennen und dem Willen, es zu lösen. Helmut Schmidt wird schmerzlich vermisst.